Gesetze sollten so formuliert sein, dass sie klare Richtlinien vorgeben, aber trotzdem noch einen gewissen Deutungsspielraum lassen. Ich bin kein Jurist, deshalb ist das nur meine Meinung. Im Umfeld der Selbständigkeit gibt es allerdings Gesetze, die wenig regeln, aber viel Interpretationsspielraum lassen.

Es gibt keine klaren Vorgaben, was Selbständigkeit betrifft. Leider aber viel Spielraum bei der Einstufung von sogenannten Scheinselbständigen. Das größte Manko dabei liegt hier in der Tatsache begraben, dass es der Rentenversicherung erlaubt ist, sogenannte Statusfeststellungsverfahren durchzuführen.

Die Statusfeststellungsverfahren sind optional, können durchgeführt werden, müssen aber nicht. Die Zahl der durchgeführten Verfahren ist jedoch in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Das ist mit einiger Sicherheit auf das Eigeninteresse der DRV zurückzuführen. Denn schutzbedürftig sind IT-Freelancer in der Regel nicht.

Auch hier noch einmal der Hinweis auf den VGSD Artikel: Ergebnisse der Experten-Telko: „Scheinselbstständigkeit aus den Augen eines Prüfers der Deutschen Rentenversicherung“

Das Risiko bei einem solchen Statusfeststellungsverfahren liegt darin, dass Menschen, die gerne selbständig arbeiten wollen, durch ein solches Verfahren bescheinigt bekommen können, dass sie gar nicht wirklich selbständig sind. Und damit beginnt eine ganze Latte von Problemen.

Anschließend dürfen sich dann die Rechtsanwälte mit dem Fall beschäftigen. Das kann über mehrere Jahre gehen und eine Menge Geld kosten. Letztlich kann es die Unternehmen, die einen Freelancer beauftragt haben sehr viel Geld kosten, wenn Gerichte feststellen, dass die DRV Bund (Deutsch Rentenversicherung Bund) Recht hat.

Die Gesetzeslage ist unsicher. Deshalb sehen es immer mehr Unternehmen als Risiko an, Freelancer zu beauftragen. Einige gehen dieses Risiko nicht mehr ein und haben das auch öffentlich gesagt. Etwas mehr dazu habe ich in meinem Artikel: Scheinselbständigkeit: Rechtssicherheit dringend notwendig! gesammelt. Dort finden Sie Links zu entsprechenden Artikeln des VGSD.

Ein Post des VGSD „brand eins“-Artikel: „Risikogruppe: Freiberufler“ / „Ich bin nicht schutzbedürftig“ hat mich zum brandeins-Magazin geführt. In der neuen Ausgabe gibt es einen Artikel zum Thema. Er ist sehr gut recherchiert und spricht die wichtigsten Aspekte an. Wirklich lesenswert.

Freundlicherweise hat der Verlag den Artikel fürs Lesen im Web freigegeben: Sie finden ihn hier:

https://www.brandeins.de/magazine/brand-eins-wirtschaftsmagazin/2019/gehalt/scheinselbststaendigkeit-risikogruppe-freiberufler