Manchmal kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Selbständigkeit in Deutschland unerwünscht ist. Zumindest was Soloselbständigkeit betrifft. Die Gesetze enthalten dermaßen viele Lücken, dass ein Soloselbständiger wie ich kaum noch weiß, wie er sich gesetzeskonform als Selbständiger betätigen kann.

Trotzdem habe ich bislang zu keiner Zeit einen Grund gesehen, meine Selbständigkeit aufzugeben. Und weil das so bleiben soll, halte ich es für hilfreich und notwendig, was die Rechtslage betrifft jederzeit auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Dankenswerterweise setzt sich der VGSD fundiert und inzwischen auch wirksam für „kleine“ Selbständige ein. In den meisten Fällen sind das Einzelunternehmer, die in einer Nische am Markt mitmischen, die sich für große Unternehmen (noch) nicht lohnt.

In Deutschland ist es leider kaum geregelt, wer als Selbständiger arbeiten darf. Sogar wenn ich mein Gewerbe angemeldet habe, regelmäßig meine kaum zu vernachlässigende Steuerlast begleiche, mich und mein Unternehmen gegen alle Unwägbarkeiten versichere, Altersvorsorge betreibe, nicht einmal dann kann ich sicher sein, dass ich als Selbständiger durchgehe.

In einem Artikel macht der VGSD darauf aufmerksam, dass seit Juli 2019 auch das Gesetz zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung gegen Soloselbständige eingesetzt werden kann. Besonders fatal ist, dass die Regierung auch Betroffene, also diejenigen, die sie schützen will, zur Kasse bitten darf, indem sie Bußgelder verhängt.

Und wieder stellt sich die Frage: „Wem soll das nützen?“.

Wer sich freiwillig selbständig macht, hat meistens einen triftigen Grund dazu. Die meisten wollen selbstbestimmt arbeiten und sich nicht von irgendwelchen Vorgesetzten nach deren Lust und Laune gängeln lassen.

Warum kann es nicht ein Gesetz geben, das vorsieht, dass, wer sich selbständig machen will, einen Nachweis zu führen hat, der stichhaltig beweist, dass es sich um eine freiwillige, absichtliche Selbständigkeit handelt? Danach bleibt eine Selbständigkeit so lange erhalten, bis sich das Geschäftsziel ändert oder das Geschäft aufgegeben wird.

Müssen Gesetze in der Tat so kompliziert sein, wie unser Innenminister meint, dass sie zu sein haben? Ich hoffe, der Tweet wird nicht gelöscht:

Wie Politiker sich aus der Verantwortung winden wollen.

Bei dieser Gelegenheit frage ich mich, was es bedeutet, etwas „unzulässig“ infrage zu stellen? Wer hält es für unzulässig? Die Regierenden? Was bedeutet in diesem Zusammenhang Demokratie? Ich frage das, auch wenn manche Menschen solche Fragen als „unzulässig“ betrachten könnten.

Doch bevor ich zu sehr abschweife, hier der lesenswerte Artikel vom VGSD:

https://www.vgsd.de/neues-gesetz-selbststaendige-werden-unter-pauschalverdacht-gestellt-und-geraten-ins-fadenkreuz-des-zolls/

Ein zugegebenermaßen ausführlicher Artikel, der einige Zeit zum Lesen braucht. Aber trotzdem halte ich es für wichtig, dass nicht nur Selbständige ihn lesen. Angesichts der Neigung unserer Regierung, immer mehr Dinge von vornherein unter einen Pauschalverdacht zu stellen, scheint es mir geboten, dieses Gesetz in die Reihe der Gesetze aufzunehmen, mit denen bürgerliche Freiheiten vorsichtshalber eingeschränkt werden, weil es ja sein könnte, dass …